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Beruflich genutzte Kreditkarte absetzen

Arbeitnehmer und Selbstständige aufgepasst: Wenn du deine Kreditkarte ausschließlich für berufliche Ausgaben nutzt, sind die Kosten vollständig absetzbar – egal ob für Reisen, Seminare oder Fachliteratur.   Achtung: Nutzt du dieselbe Karte für private Ausgaben, musst du den beruflichen Anteil herausrechnen.   Tipp: Zwei Karten machen es einfacher: Eine für

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  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Übergangsgewinnermittlungen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und weiteren Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte
  • Unterstützung im Jahresabschluss (latente Steuern, steuerliche Überleitung, Steuerrückstellungen)

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zum Thema GmbH.