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Meldepflicht für elektronische Kassensysteme!

Seit 2023 ist in Deutschland gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vorgeschrieben, dass alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Die TSE gewährleistet, dass sämtliche eingegebenen Daten sicher gespeichert und nachträgliche Änderungen oder Löschungen verhindert werden. Mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom

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  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Übergangsgewinnermittlungen
  • Erstellung von Eröffnungs-, Einbringungs-, Ergänzungs- und weiteren Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte
  • Unterstützung im Jahresabschluss (latente Steuern, steuerliche Überleitung, Steuerrückstellungen)

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch unsere Sonderseite zum Thema GmbH.