Internationales Steuerrecht

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Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer bei Online-Dienstleistungen

Das Schreiben des Bundesfinanzministers vom 19. April 2024 bietet eine umfassende Anleitung zur steuerlichen Behandlung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungen. Es unterstützt Unternehmen dabei, den Leistungsort korrekt zu bestimmen und die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abzuführen. Für Unternehmen, die Online-Dienstleistungen anbieten, ist es besonders wichtig, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um

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  • Umsatzsteuerliche Registrierungen in diversen EU-Ländern
  • Mehrwertsteuer: Registrierung in der Schweiz und Stellung eines Fiskalvertreters
  • Erledigung der Meldepflicht nach 3138 Abs. 2 AO für Beteiligungen, Betriebsstätten etc. Das Formular finden Sie HIER oder beim Bundesamt für Finanzen unter dem Namen BZST2.
  • Steuerliche Betreuung und Beratung grenzüberschreitender Konzerne (insbesondere in der D-A-CH Region)
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Wegzug aus Deutschland
  • Selbstanzeige

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.