Internationales Steuerrecht

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Grenzpendler im Fokus: Neue Homeoffice-Regelung im DBA mit den Niederlanden

Gute Nachrichten für viele Beschäftigte in den Grenzregionen: Deutschland und die Niederlande haben sich auf eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) geeinigt. Künftig dürfen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Was bedeutet das konkret? Wer in Deutschland

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  • Umsatzsteuerliche Registrierungen in diversen EU-Ländern
  • Mehrwertsteuer: Registrierung in der Schweiz und Stellung eines Fiskalvertreters
  • Erledigung der Meldepflicht nach 3138 Abs. 2 AO für Beteiligungen, Betriebsstätten etc. Das Formular finden Sie HIER oder beim Bundesamt für Finanzen unter dem Namen BZST2.
  • Steuerliche Betreuung und Beratung grenzüberschreitender Konzerne (insbesondere in der D-A-CH Region)
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Wegzug aus Deutschland
  • Selbstanzeige

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft gerne unter Telefon +49 2161 551381 zur Verfügung.