Der befristete Zeitraum für die Absenkung des Regelsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. ermäßigten Steuersatzes von 7% auf 5% endet zum 31.12.2020. Somit wird der Steuersatz ab dem 1.1.2021 wieder auf 19% und 7% angehoben.
Durch die Vereinfachung des Bürokratieentlastungsgesetzes III, wird die Abgabepflicht der Umsatzsteuer Voranmeldung für Neugründer ab 2021 bis 2026, ausgesetzt. Bei der Abgabe von Voranmeldungen ist die Steuerzahl realistisch zu schätzen und für das Folgejahr ist die im Vorjahr gezahlte Steuer, in eine Jahressteuer umzurechnen.
Bei der Umsatzsteuererhöhung ist nur maßgeblich, wann die Leistung nach umsatzsteuerrechtlichen Regelungen ausgeführt worden ist. Außerdem sind Besonderheiten wie Abgrenzung der Leistungserbringung zu beachten.