Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung – Steuerverkürzung

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„Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.“ Helmar Nahr, 1931-1990

Das Namensrecht von Influencern: Steuerliche Einordnung

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts eines Influencers stellt ertragsteuerrechtlich ein immaterielles Wirtschaftsgut dar, das eingelegt werden kann (BFH, Urt. v. 12.06.2019 – X R 20/17). Dies bedeutet, dass der Name eines Influencers als wirtschaftlicher Vermögenswert gilt, sobald er zur Einnahmenerzielung genutzt wird. Entscheidend ist, dass das Namensrecht erst dann als

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Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung in den folgenden Bereichen:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuer-Straftaten
  • Schwarzgeld, Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme