Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung – Steuerverkürzung

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„Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.“ Helmar Nahr, 1931-1990

Vorsteuerabzug bei Solarstrom für Mieter

Neue BFH Entscheidung: Versorgen Vermieter ihre Mieter entgeltlich mit selbst erzeugtem Solarstrom, liegt eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung vor. Damit ist ein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Solaranlage möglich:  z.B. für die Anschaffung der Anlage. Hintergrund ist, dass Mieter den Stromanbieter frei wählen können.

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Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung in den folgenden Bereichen:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuer-Straftaten
  • Schwarzgeld, Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme