Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung – Steuerverkürzung

mehr neuigkeiten

„Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.“ Helmar Nahr, 1931-1990

Thesaurierende ETFs? Freistellungsauftrag prüfen!

Wer in nicht ausschüttende (thesaurierende) ETFs investiert, sollte seinen Freistellungsauftrag im Blick behalten. Denn obwohl die Erträge im ETF verbleiben und wieder angelegt werden, können Steuern anfallen. Grund dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. Vereinfacht gesagt wird anhand des Werts des ETFs zu Jahresbeginn und eines jährlich festgelegten Basiszinses ein möglicher

Weiterlesen »

Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung in den folgenden Bereichen:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuer-Straftaten
  • Schwarzgeld, Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme