Steuerliche Behandlung von Kryptowährung

Kryptowährungen werden immer populärer, sodass immer mehr Menschen in Bitcoin, Etherum oder ähnliches investieren. Doch wie kann man sich sicher sein, dass man diese auch richtig versteuert?

Kryptowährung sind Grundsätzlich steuerpflichtig und müssen dementsprechend auch in der Steuererklärung angegeben werden. Differenziert wird hierbei zwischen dem privaten und dem gewerblichen Handel. Während Gewinne und Verluste des privaten Handels in Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden müssen, werden selbige Einkünfte bei dem gewerblichen Handel in Anlage G angegeben.

Bei dem sogenannten „Mining“ von Kryptowährungen, also der Erzeugung, handelt es sich gleichermaßen um eine gewerbliche Tätigkeit, welche ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Wer sich also dazu entscheidet in Kryptowährungen zu investieren, sollte sich zwingend mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen um so die entstandenen Gewinne oder auch Verluste korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Quelle: IHK-Muenchen.de