Steuerfallen für Influencer

Achtung: 3 Steuerfallen für Influencer!

1.)  Produkttests & Verlosungen:
Produkte, die Du von Unternehmen bekommst und bewirbst, sind keine steuerfreien Geschenke, sondern steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
Auch bei Verlosungen gilt: Produkte oder Dienstleistungen (wie Kosmetikbehandlungen oder Hotelaufenthalte), die Du kostenlos erhältst und auf Social Media bewirbst, musst Du als Betriebseinnahmen versteuern!

2.)  Zivile Kleidung ist nicht absetzbar!
Deine stylischen Outfits kannst Du nicht als Betriebsausgaben absetzen. Nur spezielle Berufsbekleidung wie Uniformen oder Arbeitsschutzkleidung zählen.
Kleidung als Geschenk? Kein Kosten, aber trotzdem steuerpflichtiges Einkommen!

3.)  Reisekosten sind tricky!
Geschäftsreisen kannst Du nur dann absetzen, wenn sie zu mindestens 90% beruflich sind. Bei gemischten Reisen gilt: Nur den beruflichen Teil absetzen und genau dokumentieren!
Tipp: Führe unbedingt ein Reisetagebuch und bewahre alle Belege auf!

Im Netz bist Du gläsern!
Das Finanzamt kann Deine Aktivitäten tracken. Sei vorsichtig mit Deinen Absetzungen und frag lieber einmal zu viel als zu wenig nach!

Bei Fragen sind wir gerne für Dich da!

Quelle: Deubner