Spenden für die Ukraine- so können Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen!

Krieg in Europa- Wir alle blicken schockiert auf die Geschehnisse in der Ukraine. Die Zivilbevölkerung ist Leidtragender des Angriffs und die Situation vor Ort verschlimmert sich von Tag zu Tag für Millionen von Menschen.

Doch die Solidarität der Menschen ist riesig und jede Hilfe zählt! Sehr viele Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland unterstützen Geflüchtete und die Menschen in der Ukraine durch Sach- und Geldspenden oder durch persönliches Engagement.

Und diese Hilfsbereitschaft fördert der Staat durch Steuererleichterungen. So sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar.

Was ist eine Spende grundsätzlich?

Hierbei handelt es sich um freiwillige Geld- oder Sachleistungen für einen gemeinnützigen Zweck, für welche der Spender somit keine Gegenleistung erhält.

Die Spenden (steuerliche Bezeichnung Zuwendungen) sind in § 10b EStG geregelt und werden im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben behandelt.

Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung vorliegen?

Die Spende muss an eine steuerbegünstige Einrichtung, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und vom Finanzamt anerkannt sind, geleistet werden und durch einen Spendenbeleg (Zuwendungsbescheinigung)nachgewiesen werden.

Zuwendungen an Privatpersonen werden vom Finanzamt leider nicht anerkannt.

Vereinfachter Spendennachweis möglich
Seit 2021 ist bei Einzelspenden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 300,00 (bis 2020 lag dieser bei EUR 200,00) ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es bedarf hier dann nicht zwingend einer vollständige Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigung, sondern es genügt eine Buchungsbestätigung der Bank bzw. sogar nur ein PC-Ausdruck aus dem Online-Banking oder ein Barzahlungsbeleg. Hierauf müssen der Name und die Kontonummer des Auftraggebers und des Spendenempfängers, der Betrag sowie der Buchungstag erkennbar sein.

Eine separate /vollständige Zuwendungsbescheinigung ist jedoch immer erforderlich bei Spenden über 300 Euro hinaus, damit der Sonderausgabenabzug anerkannt wird. Die Zuwendungsbestätigung muss zwar nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Grundsätzlich gilt jedoch eine sogenannte Vorhaltepflicht.

Aktueller Hinweis: Zugunsten der Geschädigten des Ukraine-Kriegs billigt die Finanzverwaltung für Spenden einen vereinfachten Spendennachweis auch für Spenden über EUR 300,00. Dies gilt für Zuwendungen, die zwischen dem 24. Februar und dem 31. Dezember 2022 geleistet werden und auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen geleistet werden.

Wie hoch dürfen Spenden sein?

Nach oben hin sind bei Spenden grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Nur die steuerliche Anerkennung pro Jahr ist auf eine Höchstgrenze festgesetzt. Bis zu maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sind abzugsfähig. Wird dieser Betrag in einem Steuerjahr überstiegen, so kann der übersteigende Betrag als „Spendenvortrag“ in den Folgejahren abgesetzt werden.

Können auch Sachspenden steuerlich berücksichtigt werden?

Auch Sachspenden sind steuerlich abziehbar, sofern sie an eine anerkannte gemeinnützige Organisation gespendet und registriert werden und eine Zuwendungsbescheinigung hierüber vorliegt.

Viele Menschen spenden in der aktuellen Situation gerade gerne gebrauchte Bekleidung, Isomatten, Decken, Kinderspielzeug und andere Güter. Eine Zuwendungsbescheinigung hierüber zu erhalten- ist äußerst selten. Der Hintergrund: Für Hilfsorganisationen ist es speziell bei gebrauchten Artikeln sehr zeitaufwendig, den Wert der Gegenstände zu ermitteln,  denn diese müssen anhand ihres Verkehrswerts (über bspw. Vergleichsportale) geschätzt werden. Aufgrund des enormen Aufwandes verzichten die meisten Hilfsorganisationen bei Spenden von gebrauchten Artikeln auf eine Zuwendungsbescheinigung.

Bei neu gekauften Sachspenden läuft es dagegen deutlich einfacher. Mittels Kassenbon kann der Wert der Spende einfach nachgewiesen werden. Um Ihre Sachspende im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen zu können, lassen Sie sich ihre Sachspende also von der Spendenorganisation quittieren und heben Sie den Kassenbeleg auf.

Aus Steuersicht gilt bei Sachspenden lieber neu als gebraucht!

Sollten Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen oder weitere Fragen bezüglich der Abziehbarkeit von Ihre Spende und deren Auswirkung haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Quellen: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. 
und ETL-Steuern, Recht, Wirtschaft, Finanzen