Private Immobilien steuerfrei veräußern

Gewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung einer privaten Immobilie zählen zu den sonstigen Einkünften und unterliegen somit der Einkommensteuerpflicht.

Dies gilt aber nur, solange der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mindestens 10 Jahre beträgt, was bedeutet das diese Regelung ab 10 Jahren und einem Tag keine Anwendung mehr findet.

Zudem entfällt die Regelung, wenn die Immobilie, welche veräußert werden soll, im Jahr der Veräußerung sowie den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Laut BFH muss die Immobilie in den 3 Jahren nicht den vollen Zeitraum über zu privaten Wohnzwecken genutzt worden sein. Das bedeutet,  der Zeitraum, in dem die Immobilie zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde, muss sich lediglich über das Jahr der Veräußerung und die beiden vorangegangenen Jahre erstrecken.

Es ist sogar möglich mehrere Objekte gleichzeitig für private Wohnzwecke zu nutzen, was für Ferienwohnung, Zweitwohnungen oder ähnliches interessant sein kann.

 

Quelle: haufe.de