Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2024 (C-531/23) zur Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten in Spanien hat weitreichende Folgen – auch für Deutschland.
Bislang waren deutsche Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten von Hausangestellten zu dokumentieren. Mit der neuen Entscheidung des EuGH erhalten jedoch auch sie das Recht auf eine geregelte Arbeitszeiterfassung – genau wie andere Arbeitnehmer.
In der Praxis dürfte die Umsetzung jedoch schwierig sein. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft arbeiten über 90 % der Hausangestellten in Deutschland ohne offizielle Anmeldung. Dies stellt sowohl Behörden als auch private Haushalte vor große Herausforderungen.