Ordnungsgemäßes Führen eines elektronischen Fahrtenbuches

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit dem ordnungsgemäßes Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs, speziell mit der Dokumentation nachträglicher Änderungen auseinandergesetzt.

Das Erfordernis einer zeitnahen Führung des Fahrtenbuchs wird nicht erfüllt, wenn die auf Notizzetteln geschriebenen Eintragungen erst mehrere Tage oder Wochen nach Beendigung der Fahrten vorgenommen werden. Die Aktualisierung in einem bestimmten Wochenrhythmus reicht nicht aus, um der Voraussetzung einer zeitnahen Führung des Fahrtenbuchs zu genügen. Hinzu kommt, dass das Erfordernis einer äußeren geschlossenen Form nicht gegeben ist, wenn nachträgliche Veränderungen nicht in der Software selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige muss gewährleisten können, dass er sämtliche internen Protokolldateien bzw. Änderungsprotokolle nachweisen kann. Mit diesen Protokollen kann festgestellt werden, wann die Eintragungen festgeschrieben wurden und welche Änderungen zuvor vorgenommen wurden.

Quelle: https://www.justiz.nrw.de