Auf Antrag können Personengesellschaften bis zum 30.11.2021 die Option zur Körperschaftsteuer für das Folgejahr wählen. Dies hat zur Folge, dass für alle Ertragsteuern (ESt, KSt GewSt) und verfahrensrechtlich eine vollständige Gleichstellung mit einer Kapitalgesellschaft erfolgt. Auswirkungen betreffen auch die Grunderwerbsteuer. Es wird ein Formwechsel fingiert, der nur für steuerliche Zwecke erfolgt. Es muss also keine Eintragung im Handelsregister oder Änderung der Firmierung vorgenommen werden.
Der Optionsantrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen und kann erstmals bis 30.11.2021 für den Veranlagungszeitraum 2022 gestellt werden. Er muss nach einem vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung übermittelt werden. Entsprechendes gilt für die Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft.
Die Option ist anwendbar für die OHG, die KG, die GmbH & Co. KG sowie die PartG, ausgeschlossen sind Einzelunternehmer, GbRs und Investmentfonds.
Die zivilrechtliche Haftung der Gesellschafter bleibt unberührt.
Eine Optionsausübung will dennoch im Einzelfall gut überlegt sein, da sie sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringt.
So können z.B. die gesellschaftsrechtlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den steuerrechtlichen Vorteilen der KapG kombiniert werden. Je nach persönlichem Steuersatz (bis zu 42 bzw. 45 %) kann die Besteuerung als KapG günstiger sein (15% KSt zzgl. Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer je nach kommunalem Hebesatz).
Den Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber, so werden die direkte Berücksichtigung von einkommensteuerlichen Verlusten erschwert, ggf. muss eine sog. Organschaft für die Verlustverrechnung etabliert werden. Gewerbesteuerliche Verlustvorträge fallen weg und im Detail kann der Formwechsel komplex und teuer werden.
Vor der Option sollten die steuerlichen Auswirkungen im Detail gut analysiert werden. Ob sich die Option wirklich lohnt, hängt von den Verhältnissen im Einzelfall ab. Vorteile ergeben sich tendenziell eher für größere und kapitalstarke Gesellschaften mit einer stabilen, positiven Ertragssituation und überschaubaren Verlustvorträgen.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne, ob sich ein Wechsel für Sie lohnen kann oder eher nicht.
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