Aktenzeichen: IX R 14/23
Der BFH hat sich mit dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes zur Berechnung der Abschreibung auseinandergesetzt.
Möchten Sie für ein Gebäude eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer geltend machen?
Dann gilt laut Entscheidung des BFH Folgendes:
- Flexibilität beim Nachweis: Steuerpflichtige können jede geeignete Methode zur Darlegung der verkürzten Nutzungsdauer nutzen. Es muss allerdings detailliert dargelegt werden, welche Faktoren die Nutzungsdauer beeinflussen.
- Wichtige Faktoren:
- Technischer Verschleiß
- Wirtschaftliche Entwertung
- Rechtliche Nutzungsbeschränkungen
- Unzureichender Nachweis: Ein einfacher Verweis auf modellhafte Berechnungen gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung reicht nicht aus.
Fazit: Am besten lassen Sie die verkürzte Nutzungsdauer von einem Gutachter bestätigen. Das ist der sicherste und schnellste Weg, den das Finanzamt in der Regel ohne weitere Prüfung akzeptiert.
Quelle: Bundesfinanzhof – Entscheidung vom 23.1.2024, IX R 14/23