Minijobs:
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.10.2022 auf 12,00 Euro. Ebenso wird die Verdienstgrenze von 450,00 Euro auf 520,00 Euro angepasst. Demnach können geringfügig Beschäftigte weiterhin zehn Stunden pro Woche arbeiten.
Achtung! Bestandsschutzregeln:
Arbeitnehmer die schon vor dem 30.09.2022 mit ihrem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bei bis 520,00 Euro lagen, bleiben aufgrund von Bestandschutzregelungen bis längstens zum 31.12.2023 unter den alten Midijobregelungen in der KV,PV und AV Versicherungspflichtig.
Es kann aber die Befreiung beantragt werden.
Midijob:
Die Gleitzonengrenze wird ab dem 01.10.2022 von 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben. (Ab 2023 soll diese 2.000,00 Euro betragen)
Quelle: haufe.de