Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2020

Änderungen ab 01/2020:

  • Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze(JAEG) steigt im Jahr 2020 von bisher Euro 60.750 auf Euro 62.550 (Euro 5.212,50 monatlich).
  • Die Höhe der  Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2020 von bisher Euro 4.537,50 im Monat ( Euro 54.450 jährlich) auf Euro 4.687,50 monatlich (Euro 56.250 jährlich). Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung.