Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern ein sogenanntes „Jobrad“ an – ein Fahrrad, das vom Unternehmen geleast und den Angestellten zur Verfügung gestellt wird. Das Prinzip funktioniert ähnlich wie beim klassischen Dienstwagen: Der Mitarbeiter kann das Fahrrad sowohl für den Arbeitsweg als auch privat nutzen. Doch wie funktioniert das Jobrad steuerlich und welche Vorteile bietet es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Hier die wichtigsten Informationen.
Was ist ein Jobrad?
Ein Jobrad ist ein Dienstfahrrad, das vom Arbeitgeber über einen Leasingvertrag angeschafft und dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Dies kann sowohl ein normales Fahrrad als auch ein E-Bike sein (sofern das E-Bike bis maximal 25 km/h unterstützt, zählt es steuerlich nicht als Kraftfahrzeug).
Das Jobrad wird in der Regel im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bereitgestellt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür das Fahrrad zur privaten und beruflichen Nutzung. Im Gegenzug entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, da die private Nutzung des Fahrrads als zusätzliches Einkommen gilt.
Der geldwerte Vorteil beim Jobrad
Der geldwerte Vorteil ist ein steuerlicher Begriff und beschreibt den Wert, den ein Arbeitnehmer durch die Nutzung des Jobrads zusätzlich zu seinem Gehalt erhält. Da das Jobrad nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden kann, wird dieser Vorteil steuerlich erfasst.
Besteuerung des geldwerten Vorteils
Seit 2020 wird der geldwerte Vorteil beim Jobrad mit der 0,25 %-Regelung berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttolistenpreises des Fahrrads:
- Berechnung: Der Bruttolistenpreis des Fahrrads inkl. Mehrwertsteuer wird herangezogen. Pro Monat werden 0,25 % dieses Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt und zum steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters hinzugerechnet.
- Beispiel: Bei einem Listenpreis von 3.000 Euro ergibt sich ein monatlicher geldwerter Vorteil von 7,50 Euro (0,25 % von 3.000 Euro). Diese 7,50 Euro werden dem monatlichen Bruttoeinkommen hinzugerechnet und entsprechend versteuert.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer profitieren vom Jobrad gleich in mehrfacher Hinsicht:
- Sie können ein hochwertiges Fahrrad zu günstigen Konditionen nutzen.
- Die Gehaltsumwandlung führt zu Steuervorteilen, da auf den umgewandelten Teil des Gehalts keine Sozialabgaben und Steuern anfallen.
- Zudem trägt das Fahrradfahren zur Gesundheit und Fitness bei und fördert eine umweltfreundliche Mobilität.
Arbeitgeber haben ebenfalls verschiedene Vorteile:
- Sie bieten ihren Mitarbeitern ein attraktives Benefit, das gerade in Zeiten wachsender Umweltbewusstheit positiv wahrgenommen wird.
- Das Jobrad kann zur Mitarbeiterbindung beitragen und ist ein ansprechendes Extra im Gehaltsangebot.
- Durch die Gehaltsumwandlung sparen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Teil des Gehalts.
Steuerfreiheit für Jobräder ohne Gehaltsumwandlung
In bestimmten Fällen kann das Jobrad sogar lohnsteuerfrei bleiben. Wenn der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt, ohne dass eine Gehaltsumwandlung erfolgt, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann das Fahrrad steuerfrei nutzen. Dies ist im Einkommenssteuergesetz (§ 3 Nr. 37 EStG) geregelt.
Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto
Auch wenn das Jobrad steuerfrei bleibt, muss der Arbeitgeber die Überlassung des Fahrrads im Lohnkonto vermerken. So ist gegenüber dem Finanzamt dokumentiert, dass das Jobrad als zusätzliches Benefit gewährt wurde und keine Gehaltsumwandlung vorliegt.
Fazit
Das Jobrad ist ein attraktives Benefit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Es bietet die Möglichkeit, auf umweltfreundliche und gesunde Weise mobil zu sein und dabei auch steuerlich zu profitieren. Ob im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder als steuerfreies Extra – das Jobrad erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ist eine moderne Alternative zum klassischen Dienstwagen.