Inflationsausgleichgesetz:

Liebe Mandanten!

Am 10. August stellte Finanzminister Christian Lindner einen Steuerplan vor, der dazu beitragen soll, die Inflation auszugleichen und die Gesellschaft insgesamt zu entlasten.

Das Inflationsausgleichgesetz.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Steuerlast an die Inflation anzupassen und die Belastung der Bürger zu verringern. Darunter sind 48 Millionen steuerpflichtige Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige und Unternehmer.
Das bedeutet auch, dass bei mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfällt. Davon sind rund 75.000 Rentner betroffen. Allerdings sind insbesondere Gutverdiener, die dem 45-Prozent-Vermögensteuersatz unterliegen, bewusst von der Entlastung ausgenommen.
Zum einen gehört zum Inflationsausgleichgesetz die Erhöhung des Grundfreibetrags. Ab dem 1.Januar.2023 soll der Grundfreibetrag um 285€ von 10.347€ auf 10.632€ angehoben werden. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300€ auf 10.932€ geplant.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen dadurch im Durchschnitt nächstes Jahr 192€ mehr netto haben als dieses Jahr. Bürgerinnen und Bürger mit Niedrigem Einkommen werden dabei am stärksten entlastet.

Zum anderen sollen ebenfalls Familien stärker entlastet werden. Hierzu soll der Kinderfreibetrag in den Jahren 2022 bis 2024 schrittweise erhöht werden.
Bisher erhält man für das erste und zweite Kind 219€, ab dem dritten Kind 225€ und 250€ ab dem vierten. Im Jahr 2023 soll dies dann schließlich auf 227€ einheitlich für das erste, zweite und dritte Kind erhöht werden. Für das vierte und jedes weitere Kind bekommt man 250€. Im Jahr 2024 erhält man für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233€ und für das vierte und jedes weitere 250€

Quellen:
haufe.de
tagesschau.de
bundesfinanzministerium.de