Nachdem die Grundsteuer in 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, hat unser damaliger Finanzminister Olaf Scholz die neue Berechnungsgrundlage zur Grundsteuer erstellt. Nun hat das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz erneut erhebliche Bedenken an der neuen Bewertungsregelung geäußert, nachdem zwei Eigentümer gegen Ihre Grundsteuerbescheide Eilanträge gestellt haben.
Das Gericht entschied, die Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen. Das große Problem an der neuen Bewertungsregelung sind die Bodenrichtwerte, welche nur Richtwerte darstellen und für eine Bewertung schlicht zu ungenau sind.
Wie und ob die Grundsteuer 2025 an den Start geht bleibt also abzuwarten.
Quelle: handelsblatt.com