Auch die Innova hat nach den Neuregelungen zum steuerfreien Sachbezug nach einer rechtssicheren Lösung für die eigenen Mitarbeiter und für unsere Mandanten gesucht.
Nach Erhalt einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) von unserem Finanzamt gehen wir davon aus, dass die givve® Card als 44-Euro-Sachbezugskarte ausreichend auf die Anforderungen nach § 8 Abs. 1 EStG optimiert ist. So sind z.B. Bargeldabhebungen, Dispo und Überweisungen technisch und rechtlich ausgeschlossen, zusätzlich kann die Karte nur für Zahlungen in Deutschland eingesetzt werden. Händler wie Amazon, Spotify, booking.com etc., die Abbuchungen von außerhalb Deutschlands tätigen können, sind somit ausgeschlossen.
Als Partner dieses Guthabenkartensystems können wir Ihnen gerne in allen Fragen und bei der Einführung behilflich sein.
Bitte sprechen Sie uns einfach an!