In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Bewusstsein für den Klimaschutz wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden immer wichtiger. Neben dem ökologischen Aspekt spielt auch die finanzielle Seite eine zentrale Rolle. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Hausbesitzer durch energetische Sanierungen nicht nur ihre Energiekosten langfristig senken, sondern auch zum Erreichen der Klimaziele beitragen können. Genau hier setzt die steuerliche Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) an.
Was ist § 35c EStG?
- 35c EStG regelt die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum. Diese Regelung wurde eingeführt, um Hausbesitzer zu motivieren, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren und damit den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu senken. Durch die Sanierung wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch der Wert der Immobilie gesteigert und der Wohnkomfort erhöht.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines Hauses verbessern. Dazu zählen:
- Dämmung der Außenwände, des Dachs oder der Kellerdecke: Eine gute Dämmung sorgt dafür, dass weniger Wärme verloren geht und somit weniger Energie für das Heizen benötigt wird.
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren: Moderne Fenster und Türen bieten bessere Isolierwerte und tragen erheblich zur Senkung des Energieverbrauchs bei.
- Einbau einer energieeffizienten Heizungsanlage: Der Austausch einer alten Heizung gegen eine moderne, effiziente Anlage (z.B. Wärmepumpe oder Brennwertkessel) führt zu einer erheblichen Reduktion des Energieverbrauchs.
- Einbau von Lüftungsanlagen: Systeme mit Wärmerückgewinnung können den Energieverlust durch Lüften minimieren und ein gesundes Raumklima fördern.
- Einbau von Smart-Home-Technologien zur Heizungs- und Klimasteuerung.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Besondere an der Förderung nach § 35c EStG ist, dass sie direkt über die Einkommensteuer wirkt. Hausbesitzer können 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen – verteilt auf drei Jahre – von ihrer Einkommensteuer abziehen. Die maximale Förderung beträgt 40.000 Euro pro Objekt. Das bedeutet, dass pro Jahr bis zu 7 % der Sanierungskosten (maximal 14.000 Euro) in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die steuerliche Förderung richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien sind. Das Gebäude muss dabei mindestens zehn Jahre alt sein, und die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Wichtig ist zudem, dass die Arbeiten den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind.
Der Weg zur Förderung – Schritt für Schritt
- Planung und Beratung: Bevor mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird, sollte eine gründliche Beratung durch einen Energieberater erfolgen. Dieser kann nicht nur die besten Maßnahmen empfehlen, sondern auch sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt sind.
- Durchführung der Sanierung: Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine Eigenleistung ist nicht förderfähig. Achten Sie darauf, dass Ihnen das Unternehmen eine detaillierte Rechnung ausstellt, die die Anforderungen des Finanzamts erfüllt.
- Nachweis für das Finanzamt: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen die Rechnungen und ein Nachweis des Fachbetriebs über die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen beim Finanzamt eingereicht werden.
- Steuerliche Geltendmachung: Die Kosten für die Sanierung können dann in der Steuererklärung angegeben und über drei Jahre hinweg steuerlich abgesetzt werden.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Ein ausführliches Merkblatt steht Ihnen HIER ebenfalls zur Verfügung.
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