Welche Folgen haben bei privater Nutzung des Dienstwagens zeitraumbezogene Zuzahlungen von Arbeitnehmern? Nach dem BFH sind solche Zahlungen für die Privatnutzung auf den jeweiligen Zeitraum gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten. Der BFH widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung.
Mit Beschluss vom 16.12.2020 (VI R 19/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die für die private Nutzung eines Dienstwagens geleistete einmalige Zuzahlung gleichmäßig auf den Bestimmungszeitraum zu verteilen ist.
Die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Pkw ist entsprechend zu mindern.
Alle wichtigen Informationen zur „Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer (PKW + E-Bike)“ haben wir HIER in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.
Ein DEUBNER-Vertragsmuster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags finden Sie HIER.