Auf den Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Arbeit oder für Dienstreisen bleibt ein Arbeitnehmer in der Regel nicht sitzen. Arbeitnehmer haben bei der Fahrtkostenerstattung zwei Möglichkeiten:
- Die Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem privaten Pkw können sich Arbeitnehmer über die Reisekostenabrechnungen vom Arbeitgeber erstatten lassen.
- Die Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Arbeit können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Die Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen berechnet sich wie folgt:
Gefahrene Kilometer mit dem privaten Pkw (Hin- und Rückweg) x gesetzliche Kilometerpauschale
Die Fahrtkostenerstattung für die Einkommensteuer berechnet sich wie folgt:
Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer zur Arbeitsstätte (stets der kürzeste Weg) x
gesetzliche Kilometerpauschale
Die gesetzliche Kilometerpauschale liegt bis zum 20. Kilometer bei 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 Euro für die Jahre 2021 bis 2023 und für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro.
Quellen:
www.haufe.de: Haufe-Personal, Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber
www.haufe.de: Haufe-Personal, Fahrten Wohnung – Erste Tätigkeitsstätte