Erhöhung Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für Steuererklärungen können Arbeitnehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2023 einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen, dieser steigt von bisher 1.200,00€ auf 1.230,00€.

Diesen Pauschbetrag kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig  davon, ob seine tatsächlichen Kosten geringer sind, ansetzen.

Höhere Kosten können selbstverständlich dennoch angesetzt werden.

Quelle: Haufe.de