Für Steuererklärungen können Arbeitnehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2023 einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen, dieser steigt von bisher 1.200,00€ auf 1.230,00€.
Diesen Pauschbetrag kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob seine tatsächlichen Kosten geringer sind, ansetzen.
Höhere Kosten können selbstverständlich dennoch angesetzt werden.
Quelle: Haufe.de