Steuerliche Herausforderungen bei Betriebsvermögen und der Umgang mit Verwaltungsvermögen
Unternehmen, die Betriebsvermögen im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft übertragen, stehen häufig vor einer steuerlichen Hürde: dem sogenannten Verwaltungsvermögenstest. Laut den Vorschriften der §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) können bestimmte Wirtschaftsgüter – vor allem unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten – als Verwaltungsvermögen