Dieses Jahr soll es erneut eine Einmalzahlung zur Entlastung für Studierende und Fachschüler geben, diesmal i. H. v. 200,- Euro.
Dies gilt für alle Studierenden, die zum 01. Dezember 2022 immatrikuliert sind sowie für Promotionsstudierende, Dual Studierende, Teilzeitstudierende oder Studierende, die sich in einem Urlaubssemester oder Auslandssemester befinden.
Das Gleiche gilt auch für Auszubildende, die zum 01. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren mit der Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren zum Absolvieren eines berufsqualifizierenden Abschlusses oder die einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Wichtig ist, dass sich ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt und die Hochschule oder Ausbildungsstätte in Deutschland befindet, ansonsten sind sie nicht berechtigt.
Die Auszahlung ist unabhängig von der bereits ausgezahlten Energiepauschale.
Diesmal muss die Einmalzahlung beantragt werden. Dies funktioniert über das Portal auf www.einmalzahlung200.de. Vorab kann man sich Anmelden mit der Basisregistrierung, darüber hinaus wird der Online-Ausweis oder ein persönliches Elsterzertifikat benötigt, um seine Identität nachzuweisen.
Danach wird die Antragstellung zur Auszahlung ab Mitte März möglich sein. Der Ausbildungsstätte wird ein individueller Zugangscode zugesandt, den man für seinen Antrag benötigt.
Die Einmalzahlung ist steuerfrei, da sie junge Menschen in ihrer Ausbildung entlasten soll.
Ein genaues Auszahlungsdatum liegt noch nicht fest, es soll jedoch schnellstmöglich nach Antragstellung erfolgen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung