Einigung auf globale Mindeststeuer für Unternehmen

Am 09./10. Juli 2021 haben die G20 Finanzminister eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung beschlossen. Die großen Unternehmen sollen einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens durch einen einheitlichen Mindeststeuersatz leisten. Die Reform umfasst zwei Säulen:

1. Säule: Verständigung auf einen Mechanismus, der die Besteuerungsrechte., insbesondere die in der digitalen Wirtschaft, neu verteilt werden sollen. Die (digital-)Konzerne müssen somit dort Steuern zahlen, wo ihre Kunden/Nutzer sitzen. Dies war bisher nicht der Fall.

2. Säule: Mit einer globalen Mindeststeuer soll dem schädlichen Wettbewerb um die geringsten Steuern entgegengewirkt werden. Demnächst soll ein globaler effektiver Zinssatz von 15% auf die Gewinne von Unternehmen gelten.

Diese Reform soll nach der Billigung durch die G20 schnell umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen