Die Vorteile des E-Scooters als Dienstfahrzeug

Wird der E-Scooter dem Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zur Verfügung gestellt, ist dieser nach der 1-%-Besteuerungsmethode zu ermitteln.
Da die Voraussetzungen für die 0,25-%-Regelung erfüllt sind, wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage mit 25 % angesetzt.

Dies gilt auch auf die Abschreibung der Anschaffungs- oder Leasingkosten.

Vollkommen steuerfrei ist das Laden an einer betrieblichen Ladestation. Wenn ein Unternehmen die Ladekosten als Betriebskosten geltend machen will, so muss eine eigene Ladestation inklusive Zähler installiert werden.
Direkt abzugsfähige Betriebsausgaben sind unter anderem die Versicherung und die Reparaturen, sowie der Ersatz von Verschleißteilen.

Also ist ein E-Scooter als Dienstfahrzeug durchaus steuerlich vorteilhaft und eine deutlich günstigere sowie umweltfreundlichere Variante als ein herkömmlicher Dienstwagen.

 

WAS SOLLTE MAN BEACHTEN?

Beim E-Scooter im betrieblichen Einsatz ist das Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, das für alle Fahrzeuge, die mehr als 8 km/h fahren, gilt. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften muss eine Fahrerunterweisung, ebenso wie eine regelmäßige Fahrzeugprüfung nach UVV stattfinden. Wenn dies vom Unternehmen nicht eingehalten wird und es zu einem Unfall kommt, drohen hohe Bußgelder und unter Umständen die Ablehnung von Versicherungsleistungen.

Nach § 7 und 8 StVG ist der Halter (also das Unternehmen) nicht in der Haftung für den E-Scooter. Der Fahrer steht damit selbst in der Verantwortung.

 

DIE VORTEILE DES E-SCOOTERS ALS DIENSTFAHRZEUG

Die Vorteile eines E-Scooters mit Straßenzulassung als Dienstfahrzeug sind vielseitig und es lohnt sich oft für Unternehmen und Mitarbeiter, die smarten Fortbewegungsmittel im betrieblichen Rahmen einzusetzen bzw. zu nutzen:

Allgemeine Vorteile:

  • nachhaltige Mobilitätslösung
  • Verkehrsentlastung
  • hoher Spaßfaktor
  • handlich und praktisch

Unternehmen:

  • verbessertes, umweltbewusstes Image
  • zufriedene und motivierte Mitarbeiter
  • Mitarbeiterbindung
  • Steuereinsparungen
  • attraktive Leasingoptionen

Mitarbeiter:

  • Zeitersparnis
  • steuerlich absetzbar
  • private Nutzung möglich
  • Mitnahmen im ÖPNV erlaubt

Der E-Scooter als Dienstfahrzeug ist somit steuerlich absetzbar und bringt für alle Beteiligten, wie auch für die Umwelt, eine Menge Vorteile mit sich.

 

Quelle: haufe.de