Die E-Rechnung kommt (verpflichtend ab 01. Januar 2025)

Liebe Mandanten!

Die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, wird ab dem 01. Januar 2025 gesetzlich verpflichtend. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, in einem elektronischen Format vorliegen müssen (eine PDF ist keine elektronische Rechnung!). Diese Maßnahme zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und die Umweltbelastung durch Papierverbrauch zu verringern.

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig auf diese Änderung vorbereitet ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Voraussetzungen vertraut zu machen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung Ihrer bestehenden Systeme und Prozesse, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an die E-Rechnungsstellung erfüllen.

Damit einher gehen aber auch viele Vorteile. Denn die E-Rechnung setzt einen neuen Standard für die digitalen Prozesse zwischen allen Beteiligten ? Ihrem Unternehmen, Ihren Kundinnen und Kunden bzw. Lieferanten und Ihrer Steuerberatungskanzlei.

Und wer frühzeitig mit der Umstellung beginnt, profitiert auch früher von den vielen Vorteilen, zum Beispiel von lohnenden Kosteneinsparungen.

Deshalb: Starten Sie jetzt!

5 Vorteile der E-Rechnung für Ihr Unternehmen finden sie HIER.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung sowie spezielle Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung an. Mehr über mögliche Lösungen finden Sie auf datev.de unter E-Rechnung: Erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen.

Unsere Kanzlei-Rechnung kommt zukünftig als E-Rechnung

Unsere Kanzlei stellt die eigene Rechnungsschreibung auf die E-Rechnung um.
Sie erhalten dann unsere Rechnungen per E-Mail, die von der DATEV bereitgestellt wird. Der Absender lautet: e-invoice@datev.de . Die E-Rechnung wird Ihnen wie bisher bequem an Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand versendet. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse bevorzugen, bitten wir um eine Mitteilung. Stellen Sie sicher, dass die E-Mail nicht im Spam-Ordner bei Ihnen im Mailpostfach zugeordnet wird.

Als Ihre Steuerkanzlei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei diesem Übergang zu unterstützen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.