Vorsicht bei Minijobbern!!!
Verdopplung der angenommenen Arbeitsstunden führt zur Sozialversicherungspflicht Seit dem 01.01.2019 gilt für die Sozialversicherung bei Minijobs auf Abruf regelmäßig eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden – im Gegensatz zu bisher zehn…