Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis März 2026
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum Geschäftsjahr 2024 eine erneute Schonfrist gewährt. Obwohl die gesetzliche Offenlegungsfrist für das Geschäftsjahr 2024 regulär am 31. Dezember…