Bis zu 3.000 Euro steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auf den Weg gebracht

Die Inflationsausgleichsprämie, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, soll künftig von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten steuer- und abgabenfrei in Höhe bis zu 3.000 Euro gewährt werden können.  Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 03. September 2022.

Der Zeitraum für die Auszahlung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Diese lange Zeitspanne soll den Arbeitgebern größtmögliche Flexibilität einräumen.

Wichtig ist, dass die Prämie zusätzlich zum normalen Arbeitslohn des Arbeitnehmers gewährt wird. Sie kann auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden.

Ab wann die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden darf, ist noch nicht bekannt.

 

Quelle: bundesregierung.de