Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH), des höchsten deutschen Steuergerichts, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden, wenn eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft wird (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22) .
Dieser erfreulichen Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Eine Erbengemeinschaft, die aus drei Erben bestand, hatte mehrere Immobilien geerbt. Eine der Erben hatte die Anteile der beiden Miterben erworben und anschließend die gesamten Immobilien veräußert. Das Finanzamt beurteilte dies als privates Veräußerungsgeschäft, da zwischen der Anschaffung und dem Verkauf weniger als 10 Jahre vergangen waren.
Die Richter lehnten dies ab und begründeten ihre Auffassung damit, dass es sich nicht um eine Anschaffung handelt, wenn ein Anteil an einer Erbengemeinschaft erworben wird, die Immobilien im Besitz hat. Diese Sichtweise bezieht sich jedoch nur auf Erbengemeinschaften und nicht auf andere Rechtsformen.
Wenn das Bundesfinanzministerium keinen Nichtanwendungserlass dieses für den Steuerzahler positiven Urteils veröffentlicht, ist die Finanzverwaltung gezwungen, auch über den konkreten Fall hinaus die neue Rechtsprechung anzuwenden.