Die bekannte Hundesteuer ist eine Ortsrecht. Das bedeutet, dass jede Gemeinde für sich entscheiden kann, ob und in welcher Höhe eine Hundesteuer erhoben wird und in welchem Rahmen Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen greifen.
Hundesteuerbefreiung oder Steuerermäßigung werden derzeit nur auf Antrag für bestimmte Hunde, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, gewährt. Die Hundesteuerbefreiung gilt beispielsweise für Blindenhunde, Rettungshunde oder auch Gebrauchshunde für den Forstdienst. Steuerermäßigungen hingegen werden beispielsweise nur gewährt für Hunde, die aus dem Tierheim aufgenommen werden oder von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten.
Die Berliner Koalition hat nun im Rahmen des Wahlkampfes einen Gesetzesvorschlag unterbracht, der dafür sorgen soll, dass nun auch Rentner von der Hundesteuer befreit werden sollen. Begründet wird der Gesetzesentwurf durch die zunehmende Vereinsamung von Menschen – insbesondere Rentner, die oft alleine leben. Die Steuerbefreiung soll sich allerdings auf das Halten von einem Hund begrenzen. Für das Halten von weiteren Hunden fällt Hundesteuer an. Die Entscheidung über den Gesetzesentwurf bleibt abzuwarten.