Anzahlungen die vor dem 01. Juli 2020 getätigt wurden, müssen im Voranmeldezeitraum mit 19% versteuert werden. Somit schuldet der Leistende die 19% und der Leistungsempfänger darf 19% Vorsteuer geltend machen.
Wird die Schlussrechnung in der Niedrigsteuerphase gestellt, muss die geleistete Anzahlung korrigiert und die Schlussrechnung mit 16 % ausgestellt werden.
Zur Veranschaulichung beachten Sie bitte unser Merkblatt zu Anzahlungen in der Normalsteuerphase.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr Innova-Team!