Anzahlungen in der Normalsteuerphase –Leistungsausführung in der Niedrigsteuerphase

Anzahlungen die vor dem 01. Juli 2020 getätigt wurden, müssen im Voranmeldezeitraum mit 19% versteuert werden. Somit schuldet der Leistende die 19% und der Leistungsempfänger darf 19% Vorsteuer geltend machen.

Wird die Schlussrechnung in der Niedrigsteuerphase gestellt, muss die geleistete Anzahlung korrigiert und die Schlussrechnung mit 16 % ausgestellt werden.

Zur Veranschaulichung beachten Sie bitte unser Merkblatt zu Anzahlungen in der Normalsteuerphase.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Innova-Team!

Quelle: „Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020- Anwendungsfragen und Probleme“ Dr. Jochen Tillmanns, SteuerberaterAkademie Düsseldorf