Ab wann muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?

Nach dem die Schenkung vollzogen wurde, sollte der nächste Schritt sein, diese dem Finanzamt zu melden. Hierzu ist es völlig gleichgültig, ob die Schenkung durch einen Freibetrag gedeckelt oder die Schenkung als solches steuerfrei gestellt wird. Natürlich gilt dies nicht für übliche Gelegenheitsgeschenke (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke).
Im Rahmen einer Schenkung gilt die Meldepflicht für sowohl den Beschenkten als auch den Schenker. Die Meldung ist innerhalb von 3 Monaten nach Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen. Von der Meldepflicht wird man nur dann befreit, wenn die Schenkung eine notarielle Beurkundung bedarf wie zum Beispiel beim der Schenkung eines Grundstücks und in diesem Fall der Notar den Schenkungsvorgang anzeigt.
Für eine richtige und vollständige Anzeige beim Finanzamt sind folgende Angaben zu übermitteln:
• Vor- und Nachname, Beruf sowie Wohnung des Beschenkten und Schenkenden,
• Zeitpunkt der Schenkung,
• Gegenstand und Wert der Schenkung,
• Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis,
• Art des persönlichen Verhältnisses zum Schenkenden, zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad,
• Informationen über Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen Schenkenden.

Übrigens gilt dies im Falle einer Erbschaft entsprechend.
Sollten Sie Hilfe hierbei benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Haufe.de