Wichtige Änderung ab Januar 2026: Pauschale für E-Ladestrom ist nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei
Bisher war es möglich, dass der Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschale (30,00 Euro für Elektrofahrzeuge, 15,00 Euro für Hybridfahrzeuge mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Mandaten, ohne Lademöglichkeit waren es 70,00 Euro und 35,00 Euro) für den Stromverbrauch eines Firmenwagens (z.B. für das Laden eines E-Autos Zuhause beim Arbeitnehmer) an den
