Corona-Krise: Überbrückungshilfe – 2. Phase

Corona-Krise – Können Sie von der Verlängerung der Überbrückungshilfe profitieren?

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die Corona-Krise dauert an und die meisten Branchen sind weit entfernt vom Normalbetrieb. Obwohl bereits einige Lockerungen der Beschränkungen beschlossen wurden, sind viele Unternehmen noch immer in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, die Corona-Überbrückungshilfe um eine 2. Phase für die Monate September bis Dezember 2020 zu verlängern.

Der Plan ist, einerseits Unternehmen zu unterstützen, bei denen aufgrund der geltenden Abstands- und
Hygienemaßnahmen nur reduzierte Kapazitäten zugelassen sind, etwa in der Gastronomie, andererseits aber auch Branchen zu helfen, die noch immer fast vollständig stillgelegt sind, wie z.B. die Schausteller- oder die Veranstaltungsbranche.

Für die 2. Phase der Überbrückungshilfe wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert und die Förderquoten angehoben. Somit sollen mehr Unternehmen Zugang zur Überbrückungshilfe bekommen und mehr Fixkosten getragen werden.

Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte unserer Infografik zur Überbrückungshilfe Phase 2 und unserem Merkblatt zur Überbrückungshilfe Phase 2.

Die Innova Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen bei allen Fragen sowie für die Antragstellung gerne zur Verfügung.

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