Stundenlohn statt Unternehmertum: Gericht stoppt Scheinselbstständigkeit auf dem Bau“
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass Bauarbeiter, die einfache Tätigkeiten verrichten, nach Stunden bezahlt werden und kein unternehmerisches Auftreten zeigen, als abhängig Beschäftigte gelten – nicht als selbstständige Werkunternehmer. In mehreren Fällen wurde Scheinselbstständigkeit festgestellt, was für die betroffenen Bauunternehmen hohe Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bedeutet.
Wichtige Kriterien für das Urteil:
- Keine eigenen Betriebsmittel
- Geringe Deutschkenntnisse
- Fehlende Verträge
- Eingliederung in den Betrieb
- Tätigkeiten ohne besondere Qualifikation
Ausschlaggebend war nicht, wie die Verträge bezeichnet wurden, sondern wie die Arbeit tatsächlich organisiert war. Vereinbarungen über Selbstständigkeit hatten keine rechtliche Wirkung, wenn die Realität eine andere war.
Fazit:
Das Urteil unterstreicht, dass Unternehmen bei der Beschäftigung von Bauarbeitern genau prüfen müssen, ob eine echte Selbstständigkeit vorliegt. Andernfalls drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen – ein klares Signal für fairere Arbeitsbedingungen auf dem Bau.