Stipendien – steuerfreie Förderungen?

Stipendien sind für viele Studierende und Forschende eine wichtige finanzielle Unterstützung – aber nicht jedes Stipendium ist automatisch steuerfrei. Nach § 3 Nr. 44 EStG gelten klare Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

  • Förderzweck: Das Stipendium muss der Forschung oder wissenschaftlichen/künstlerischen Aus- oder Fortbildung
  • Keine Gegenleistung: Es darf keine Arbeitspflicht oder vertraglich geregelte Gegenleistung geben.
  • Angemessene Höhe: Die Förderung darf nur so hoch sein, dass sie eine normale Lebensführung ermöglicht – keine „Luxusförderung“.
  • Zahlende Institution: Der Stipendiengeber muss eine gemeinnützige, wissenschaftliche oder öffentliche Einrichtung sein.

Wichtig

Einnahmen aus Nebenjobs oder zusätzlichen Tätigkeiten sind steuerpflichtig, auch wenn das Stipendium selbst steuerfrei ist.

 

Quellen: OFD Frankfurt/M. v. 15.08.2024 – S 2121 A – 00027 – 0357 – St 29