Stipendien sind für viele Studierende und Forschende eine wichtige finanzielle Unterstützung – aber nicht jedes Stipendium ist automatisch steuerfrei. Nach § 3 Nr. 44 EStG gelten klare Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
- Förderzweck: Das Stipendium muss der Forschung oder wissenschaftlichen/künstlerischen Aus- oder Fortbildung
- Keine Gegenleistung: Es darf keine Arbeitspflicht oder vertraglich geregelte Gegenleistung geben.
- Angemessene Höhe: Die Förderung darf nur so hoch sein, dass sie eine normale Lebensführung ermöglicht – keine „Luxusförderung“.
- Zahlende Institution: Der Stipendiengeber muss eine gemeinnützige, wissenschaftliche oder öffentliche Einrichtung sein.
Wichtig
Einnahmen aus Nebenjobs oder zusätzlichen Tätigkeiten sind steuerpflichtig, auch wenn das Stipendium selbst steuerfrei ist.