Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zahlreiche steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsextras gewähren. Diese Vorteile bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern sind auch eine attraktive Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen vor:
- Sachbezüge an Arbeitnehmer
Mitarbeiter können monatlich steuerfreie Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro erhalten. Dazu zählen beispielsweise Geschenkkörbe, Champagner, Bücher, CDs, Tankkarten oder Guthabenkarten. Hierbei ist zu beachten, dass z.B. Amazon-Gutscheine ausgenommen sind.
- Geschenke aus besonderem Anlass
Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten oder Firmenjubiläen dürfen Mitarbeiter einmalige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei erhalten. Diese Zuwendungen können zusätzlich zu den monatlichen Sachbezügen von 50 Euro gewährt werden. Wichtig ist, dass diese Geschenke wirklich anlassbezogen sind und nicht durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden.
- Auslagenersatz für das Aufladen von Dienstwagen
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen zuhause elektrisch aufladen, können einen steuerfreien Auslagenersatz erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat hierfür Pauschalen festgelegt, die bis zum 31.12.2030 gelten:
- 30 Euro pro Monat für Elektrofahrzeuge, 15 Euro für Hybride, wenn eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist.
- 70 Euro für Elektrofahrzeuge, 35 Euro für Hybride, falls keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht.
- Steuerfreie Erstattung von Telefonkosten
Für beruflich veranlasste Telefonkosten kann der Arbeitgeber pauschal bis zu 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20 Euro, steuerfrei erstatten. Ein Einzelnachweis ist dabei nicht erforderlich.
- Jobticket für den Arbeitsweg
Jobtickets und Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter das Jobticket für private Fahrten im öffentlichen Nahverkehr nutzt.
- Kinderbetreuung
Arbeitgeberleistungen für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen oder Tagesmütter. Wichtig ist, dass ein entsprechender Betreuungsvertrag dem Lohnkonto beigefügt wird.
Quelle: Deubner Merkblatt, Lexinform Datev