Photovoltaik-Anlagen: Jetzt noch attraktiver

Das Jahr 2023 startet im wahrsten Sinne des Wortes mit positiver (Solar-) Energie.

Ab dem 01.01.2023 entfällt für alle Photovoltaikanlagen, deren Komponenten und deren Installation der bisher geltende Umsatzsteuersatz von 19%.

Bestehende PV-Anlagen profitieren nur von dieser Regelung, wenn die Lieferung/Installation nach dem 01.01.2023 stattfindet. Das Bestelldatum spielt dabei keine Rolle.

Dies entschied der Bundestag im Jahressteuergesetz 2022 um zum einen den bürokratischen Aufwand bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen und zum anderen soll der Ausbau von erneuerbarer Energie beschleunigt werden.

Erneuerbare Energie gewinnt, gerade bei den aktuell steigenden Energiepreisen, immer mehr an Bedeutung und konnte 2022 bereits einen Anteil von 49,2% an der allgemeinen Stromversorgung vorweisen.

Was viele nicht wissen ist, dass gewonnene Solarenergie nicht nur für den Haushalt, sondern ebenfalls zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt werden und somit das Eigenheim CO2-arm mit Wärme versorgen kann.

Quelle: bundesfinanzministerium.de