Für Wohngebäude, welche nach dem 31.12.2022 erstellt wurden, steigt die Abschreibung von jährlich 2% auf jährlich 3%.
Resultierend verkürzt sich die Nutzungsdauer der Gebäude von zuvor 50 Jahren auf nun 33 Jahre.
Durch diese und weitere Neuerungen möchte das Land zum Bau klimafreundlicher Neubauten anregen und somit zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Zusätzlich zu dieser Neuerung besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, ein Gebäude über einen kürzeren Zeitraum abzuschreiben, wenn es dem Steuerpflichtigen möglich ist, dies nachzuweisen.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de