Grunderwerbsentlastung verlängert!!!

Das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum wird verlängert. Anträge können auch im Jahr 2023 online über das Portal https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ gestellt werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass ab dem Jahr 2022 Wohneigentum erworben wurde, welches selbstgenutzt wird. Das Förderprogramm gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

Antragsteller sollten sich beeilen, denn der Zuschuss wird nur gezahlt, solange noch Geld im Fördertopf ist und die Zahl der gestellten Anträge ist bereits sehr hoch.

Einzelheiten zur Förderung und Förderhöhe entnehmen Sie bitte auch unserem Blog-Beitrag vom 20. September 2022.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Quelle: NRWBank.de