Gute Nachrichten für viele Beschäftigte in den Grenzregionen: Deutschland und die Niederlande haben sich auf eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) geeinigt. Künftig dürfen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert.
Was bedeutet das konkret?
Wer in Deutschland wohnt, aber in den Niederlanden arbeitet, musste bisher jeden Tag im Homeoffice steuerlich gesondert behandeln. Das führte oft zu aufwändigen Einkommensaufteilungen zwischen beiden Staaten – ein erheblicher bürokratischer Aufwand.
Ab 2025 wird das einfacher: Bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr gelten steuerlich so, als wären sie im Tätigkeitsstaat (z. B. den Niederlanden) geleistet worden. Damit entfällt die Notwendigkeit, das Einkommen für diese Tage aufzuteilen. Die Regelung reduziert Aufwand, schafft Klarheit und bringt steuerliche Entlastung.
Warum ist das wichtig?
Gerade in grenznahen Regionen wie Aachen, Kleve oder Heinsberg betrifft diese Neuerung viele Arbeitnehmer. Nach dem Ende befristeter Corona-Sonderregelungen war die Unsicherheit zuletzt groß. Die neue Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemäßen, praxistauglichen Lösung für das grenzüberschreitende Arbeiten.
Wie geht es weiter?
Die Regelung muss noch von den nationalen Parlamenten bestätigt werden. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass dies zügig geschieht – und dass weitere Vereinfachungen folgen. Denn wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, braucht langfristige Planungssicherheit.