Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe – FAQ’s des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Liebe Mandanten,

mit dem Konjunkturpaket 2020 soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Soloselbstständigen und Freiberuflern eine Überbrückungshilfe gewährt und ein Teil der Fixkosten erstattet werden.

Viele Unternehmer stellen sich derzeit die Frage, ob und wie sie die Corona-Überbrückungshilfe beantragen können.

Alle Fragen und Antworten hat  das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie HIER zusammengefasst.

Voraussetzung für diese Förderung ist das Mitwirken eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers: Um den Antrag stellen zu können, müssen sowohl die Umsätze im Zeitraum April und Mai 2020 sowie die entsprechenden Schätzungen für Juni bis August 2020 angegeben werden. Sollen Fixkosten geltend gemacht werden, müssen die diesbezüglichen Verträge vor dem 01.03.2020 abgeschlossen worden sein. Um die Anträge nach Verabschiedung der Regelung effizient und korrekt zu begleiten, ist es sinnvoll, dass dafür gesorgt wird, dass alle Buchhaltungsunterlagen vollständig und die Umsatzschätzungen sowie die Unterlagen für die relevanten Fixkosten vorbereitet sind.

Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

Viele Grüße

Ihr Innova Team

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html