Kinderbonus zum Kindergeld
Familien erhalten einen einmaligen 150 EUR Zuschlag auf das Kindergeld. Der Kinderbonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Für jedes Kind, für das im Jahr 2021 einen Anspruch auf Kindergeld besteht, soll der Einmalbetrag gezahlt werden.
Je höher das Einkommen ist, desto mehr mindert der Kinderbonus eine mögliche steuerliche Entlastungswirkung.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der Steuersatz von 7 Prozent soll bis Ende 2022 zur Anwendung für Speisen in Cafés und Restaurants kommen. Ursächlich hierfür ist der Umstand, dass die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist. Bei Getränken bleibt es beim regulären Steuersatz.
Erweiterter Verlustrücktrag
Unternehmern, die Corona-bedingte Verluste erlitten haben, sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Unternehmer sollen nun in größeren Umfang Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Der Verlustrücktrag darf maximal 10 Mio. EUR oder bei Zusammenveranlagung 20 Mio. EUR betragen.
Weitere Maßnahmen
- Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen nun auch einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 EUR bekommen.
- Für Selbständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen, die plötzlich in Not geraten sind, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.