Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend. Stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen! Es ist auch essenziell, alle Änderungen in Ihrer Verfahrensdokumentation festzuhalten. Vergessen Sie nicht, den Status Ihrer Software vor der Umstellung zu dokumentieren, um bei künftigen Betriebsprüfungen die korrekte Handhabung in diesem Zeitraum nachweisen zu können.