Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, liegt nun bei 7.100 (West) und 6.700 (Ost) Euro monatlich. Arbeitnehmer können nun bis zu acht Prozent dieser Summe ohne Abzug von Steuern und bis zu vier Prozent ohne Abzug von Sozialabgaben in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pension Fonds investieren.
Änderungen 2021
- 1. Der steuerfreie Anteil steigt von 552 € auf 568 € im Monat.
- 2. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil steigt von 276 € auf 284 €.
Vorrausetzung dafür, der Arbeitgeber muss eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage anbieten.
Ab Januar fällt bei etwa 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Bei kleineren und mittleren Einkommen sorgt das für höhere Nettoeinkünfte. Diese Veränderung ist zugunsten für die betriebliche Vorsorge und bietet somit eine gute Möglichkeit, die eigenfinanzierte Altersvorsorge zu stärken.