Besitzer von Photovoltaikanlagen aufgepasst!

Bestehende PV-Anlagen bis zum 11.01.2024 aus dem Unternehmensvermögen entnehmen und Umsatzsteuer sparen!

Wer die PV Anlage, die vor 2023 angeschafft wurde, bis zum 11.01.2024 rückwirkend zum 01.01.2023 aus dem Unternehmensvermögen entnimmt, kann die Besteuerung des Eigenverbrauchs des entnommenen Stroms vermeiden ohne dass der Vorsteuerabzug verloren geht. Voraussetzung ist, dass die private Nutzung des Stroms mindestens 90% beträgt.Aus Vereinfachungsgründen gilt dies bei Stromspeicherung mittels Batterie, bei Betrieb einer Wärmepumpe oder bei nicht nur gelegentlichem Laden eines E-Fahrzeugs mittels Wall-Box als erfüllt.

Eile ist geboten, da dies dem Finanzamt schriftlich bis zum 11.01.2024 zu erklären ist.