Steuerpflichtige müssen Beteiligungen und Betriebsstätten im Ausland nach §138 Abs. 2 AO dem Finanzamt melden.
Das Formular finden Sie HIER oder immer aktuell beim Bundesamt für Finanzen unter dem Suchbegriff „BZSt2“.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!